{"id":411,"date":"2020-10-12T15:04:11","date_gmt":"2020-10-12T13:04:11","guid":{"rendered":"http:\/\/s844610071.online.de\/agb\/"},"modified":"2020-10-14T13:49:31","modified_gmt":"2020-10-14T11:49:31","slug":"conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sib-engineering.de\/en\/conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Please note that the Terms &amp; Conditions are available in German only.<\/strong><\/h4>\n<h4>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h4>\n<p>1.1)<br \/>\nLeistungen sowie sonstige rechtsgesch\u00e4ftliche Handlungen im gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr der SIB-Engineering GmbH \u2013 folgend \u201eSIB-Engineering\u201c genannt \u2013 erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen der SIB-Engineering und dem Auftraggeber \u2013 folgend Vertragspartner genannt - schriftlich etwas anderes vereinbart ist.<br \/>\n1.2)<br \/>\nSp\u00e4testens mit Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen oder Leistungen nicht mehr erw\u00e4hnt werden.<br \/>\n1.3)<br \/>\n\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen eines Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform.<br \/>\n1.4)<br \/>\nAngebote der SIB-Engineering sind freibleibend.<br \/>\n1.5)<br \/>\nSIB-Engineering ist berechtigt, von Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditw\u00fcrdig ist.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Leistung<\/h4>\n<p>2.1)<br \/>\nSIB-Engineering bietet Ingenieur-Leistungen auf dem Gebiet der ingenieurstechnischen Animationserstellung, Erstellung von Berechnungen sowie Zeichnungen und baut ihre Dienstleistungspalette st\u00e4ndig aus. Vereinfachend wird die vertragsgegenst\u00e4ndliche Leistung daher nachfolgend \u201eIngenieur-Leistung\u201c genannt.<br \/>\n2.2)<br \/>\nMa\u00dfgebliche Vertragsgrundlage f\u00fcr die Ingenieur-Leistung ist:<br \/>\n\u2022 Auftrag mit Lastenheft des Vertragspartners<br \/>\n\u2022 CAD-Richtlinien falls beim Vertragspartner vorhanden<br \/>\n\u2022 Eventuell vom Vertragspartner zur Verf\u00fcgung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindliche Grundlage und Ausgangslage f\u00fcr die Erstellung der Ingenieur- Leistung, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<br \/>\n2.3)<br \/>\nVerz\u00f6gert sich die Fertigstellung der Ingenieursleistung aus Gr\u00fcnden, die nicht von der SIB-Engineering zu vertreten sind, geht dies nicht zu Lasten der SIB-Engineering. Dies gilt auch f\u00fcr Verz\u00f6gerungen, die sich aus \u00c4nderungsw\u00fcnschen des Auftraggebers ergeben.<br \/>\n2.4)<br \/>\nDer Leistungstermin bzw. die Leistungsfrist - im folgenden vereinfachend \u201eLiefertermin\u201c genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsverm\u00f6gen der SIB-Engineering vereinbart und versteht sich \u2013 soweit nichts anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde - unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umst\u00e4nde und Hindernisse, insbesondere h\u00f6here Gewalt, staatliche Ma\u00dfnahmen, Nichterteilung beh\u00f6rdlicher Genehmigungen, Arbeitsk\u00e4mpfe jeder Art, Sabotage und unverschuldete Softwarefehler. Derartige Ereignisse verl\u00e4ngern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verl\u00e4ngert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.<br \/>\n2.5)<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit der SIB-Engineering auf h\u00f6chstens 5 % der vereinbarten Verg\u00fctung beschr\u00e4nkt. Ist der Vertragspartner eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmen, der in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, so sind Schadenersatzanspr\u00fcche im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zus\u00e4tzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzanspr\u00fcchen vom Vertrag zur\u00fcck oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er der SIB-Engineering nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Haftung der SIB-Engineering ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins oder Lieferzeitplanes eingetreten w\u00e4re. Bei der \u00dcberschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner, um die SIB-Engineering in Verzug zu setzen. Dies gilt nicht f\u00fcr \u00dcberschreitungen, die auf \u00c4nderungsvorgaben des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. F\u00fcr die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.<br \/>\n2.6)<br \/>\nDie SIB-Engineering beh\u00e4lt sich das Recht vor, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn eine durch o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-\/Leistungsverz\u00f6gerung l\u00e4nger als zwei Monate andauert und dies nicht von der SIB-Engineering zu vertreten ist.<br \/>\n2.7)<br \/>\nDie Vereinbarung \u00fcber die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.<br \/>\n2.8)<br \/>\nDie Weitervermietung und Verkauf der Ingenieur-Leistung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SIB-Engineering m\u00f6glich. Daf\u00fcr \u00fcbernimmt der Vertragspartner der SIB-Engineering die Gew\u00e4hr. Der Zustimmungsvorbehalt gilt auch f\u00fcr die Nutzung der Ingenieur-Leistung von T\u00f6chtern oder Zulieferern des Vertragspartners.<br \/>\n2.9)<br \/>\nDer Vertragspartner der SIB-Engineering hat das Recht, das Vertragswerk zu Zwecken der Fehlerbeseitigung umzugestalten. Dar\u00fcber hinaus ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung der SIB-Engineering gestattet.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Laufzeit und K\u00fcndigung<\/h4>\n<p>3.1)<br \/>\nWird keine anderweitige, ausdr\u00fcckliche, schriftliche vertragliche Regelung \u00fcber die Inanspruchnahme von Leistungen der SIB-Engineering getroffen, so wird eine Vereinbarung zur Inanspruchnahme von Leistungen f\u00fcr unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten k\u00fcndbar. Die K\u00fcndigung bedarf der Schriftform.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Pr\u00fcfung und Abnahme<\/h4>\n<p>4.1)<br \/>\nBei Lieferung hat der Vertragspartner die Leistungsgegenst\u00e4nde unverz\u00fcglich nach Erhalt auf Vollst\u00e4ndigkeit und \u00dcbereinstimmung mit der unter \u00a7 2 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erkl\u00e4rten Vertragsgrundlage zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>\n4.2)<br \/>\nDie Abnahme erfolgt im Rahmen der regelm\u00e4\u00dfigen Besprechungen der Parteien innerhalb des regul\u00e4ren Zeitrahmen oder Leistungszeitplanes. Bei Teillieferungen ist f\u00fcr die Abnahme und Abnahmef\u00e4higkeit der vereinbarte Leistungsteil der SIB-Engineering ma\u00dfgeblich.<br \/>\n4.3)<br \/>\nUnwesentliche M\u00e4ngel, die die Funktionst\u00fcchtigkeit der Ingenieur-Leistung nicht beeintr\u00e4chtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Ebenso rechtfertigen Verz\u00f6gerungen aus \u00c4nderungsw\u00fcnschen des Vertragspartners nicht die Abnahmef\u00e4higkeit der Ingenieur-Leistung hinsichtlich der urspr\u00fcnglich vereinbarten Anforderungen an die Ingenieur-Leistung.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h4>\n<p>5.1)<br \/>\nDie sich aus dem jeweils g\u00fcltigen bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie eventuelle Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.<br \/>\n5.2)<br \/>\nDie SIB-Engineering beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erh\u00f6hen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerh\u00f6hungen durch \u00c4nderungen der Leistungsanforderungen durch den Vertragspartner, durch gesetzliche Anforderungen an die Ingenieur-Leistung oder auf Grund von Preiserh\u00f6hungen durch Wechselkursschwankungen - bei der SIB-Engineering eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.<br \/>\nF\u00fcr wesentliche \u00c4nderungen und Fortentwicklungen an der Ingenieur-Leistung, die nicht mehr vom regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsaufwand des urspr\u00fcnglichen Auftrages gedeckt sind, wird eine gesonderte Aufwandsentsch\u00e4digung vereinbart werden.<br \/>\n5.3)<br \/>\nAlle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug in der in der Rechnung ausgewiesenen W\u00e4hrung f\u00e4llig. Danach ist der Rechnungsbetrag mit 8% \u00fcber dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Rechnungsstellung erfolgt mit \u00dcbergabe der Ingenieur-Leistung.<br \/>\n5.4)<br \/>\nDer Vertragspartner kann gegen Anspr\u00fcche der SIB-Engineering nur mit Anspr\u00fcchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig tituliert sind; ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Anspr\u00fcchen aus dem Vertrag beruht aus welchem der SIB-Engineering die Forderung zusteht.<br \/>\n5.5)<br \/>\nSoweit seitens des Vertragspartners obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann die SIB-Engineering jederzeit wahlweise Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/h4>\n<p>6.1)<br \/>\nPrototypen, Dokumente, Begleitmaterialien, Datentr\u00e4ger oder sonstige Materialien, die SIB-Engineering zur Verf\u00fcgung stellt, bleiben Eigentum der SIB-Engineering bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit ist, auch dar\u00fcber hinaus aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag der SIB-Engineering zustehenden Forderungen.<br \/>\n6.2)<br \/>\nBei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zuk\u00fcnftigen Leistungen der SIB-Engineering, oder bei dessen Verm\u00f6gensverfall kann die SIB-Engineering vom Vertrag zur\u00fccktreten und ist die SIB-Engineering, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Verg\u00fctung nach R\u00fccknahme sind sich die SIB-Engineering und der Vertragspartner einig, dass diese zum gew\u00f6hnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der R\u00fccknahme erfolgt.<br \/>\n6.3)<br \/>\nDie Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Entzug der Rechtsgew\u00e4hrung oder die Pf\u00e4ndung der Liefergegenst\u00e4nde durch die SIB-Engineering gelten nicht als Vertragsr\u00fccktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.<br \/>\n6.4)<br \/>\nF\u00fcr Test- und Vorf\u00fchrzwecke gelieferte Gegenst\u00e4nde, Dokumente, Datentr\u00e4ger, Prototypen, CAD-Modelle oder sonstige Gegenst\u00e4nde verbleiben im Eigentum bzw. unter Schutzrechtsvorbehalt der SIB-Engineering. Sie d\u00fcrfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der SIB-Engineering \u00fcber den Test- und Vorf\u00fchrzweck hinaus benutzt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Nacherf\u00fcllung und Haftung<\/h4>\n<p>7.1)<br \/>\nDie Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht m\u00f6glich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschlie\u00dfen. Die SIB-Engineering erbringt ihre Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit der branchen\u00fcblichen Sorgfalt. Der Anspruch auf Nacherf\u00fcllung bei M\u00e4ngeln muss von dem Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich oder in der n\u00e4chsten regelm\u00e4\u00dfigen gemeinsamen Besprechung geltend gemacht werden. Einwendungen gegen die erstellte Ingenieur-Leistung sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gilt die Leistung als best\u00e4tigt. Der Vertragspartner gew\u00e4hrt der SIB-Engineering zur Nacherf\u00fcllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Vertragspartner diese, ist die SIB-Engineering von der Nacherf\u00fcllung befreit. Im \u00dcbrigen gelten bei Vorliegen eines Mangels die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden unter Beschr\u00e4nkung auf das in diesen AGB geregelte Ma\u00df.<br \/>\n7.2)<br \/>\nUnter dieser Ma\u00dfgabe verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahr\u00fcbergang bei einem neuen Leistungsgegenstand nach Ma\u00dfgabe folgender Bedingungen.<br \/>\n7.2.1)<br \/>\nDie SIB-Engineering gew\u00e4hrleistet, dass die Ingenieur-Leistung den Auftragsgrundlagen aus dem Auftrag und aus eventuell ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbarten weiteren Anforderungen an die Ingenieur-Leistung entspricht und in diesem Rahmen grunds\u00e4tzlich einsatzf\u00e4hig ist. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie die SIB-Engineering diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben der SIB-Engineering schriftlich best\u00e4tigt wurden.<br \/>\n7.2.2)<br \/>\nSIB-Engineering kann keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr \u00fcbernehmen, dass die Programmfunktionen und die Gestaltung der Ingenieurs-Leistung weitergehenden Anforderungen des Vertragspartners gen\u00fcgen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, soweit die weiteren Anforderungen nicht in diesen Auftrag durch schriftliche Vereinbarung eingeflossen sind.<br \/>\n7.2.3)<br \/>\nVon der Gew\u00e4hrleistung sowie von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere M\u00e4ngel bzw. Sch\u00e4den, die zur\u00fcckzuf\u00fchren sind auf, unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch, Fertigungsbedingte Fehler, Materialfehler, fehlerhafte Umsetzung der Planungsleistung, Bedienungsfehler und fahrl\u00e4ssiges Verhalten des Kunden, der daraus entstandenen Produkte, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte \u00dcberspannungen, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und\/oder Verarbeitungsdaten sowie jeglicher Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umst\u00e4nde nicht urs\u00e4chlich f\u00fcr den ger\u00fcgten Mangel sind. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt ferner, bei Eingriffen in die der Ingenieur-Leistung oder sonstigen \u00c4nderungen an Dieser, w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungszeit durch andere als der SIB-Engineering oder von der SIB-Engineering hierzu autorisierte Dritte.<br \/>\n7.2.4)<br \/>\nGew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind nicht \u00fcbertragbar.<br \/>\n7.2.5)<br \/>\nDas Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach \u00dcbergabe der Ingenieur-Leistung sofort zu pr\u00fcfen. Beanstandungen sind schriftlich bei der SIB-Engineering oder in der einer der regelm\u00e4\u00dfigen gemeinsamen Besprechungen zu r\u00fcgen. Bei unangemessener Verz\u00f6gerung der Abnahme oder der M\u00e4ngelr\u00fcge gilt die Ingenieur-Leistung bez\u00fcglich der festgestellten Eigenschaft als fehlerfrei.<br \/>\n7.2.6)<br \/>\nIm Gew\u00e4hrleistungsfall erfolgt nach Wahl der SIB-Engineering Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die SIB-Engineering haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Vertragspartners oder eines Dritten, insbesondere nicht f\u00fcr eventuelle Kosten f\u00fcr Fertigungs\u00e4nderungen.<br \/>\n7.2.7)<br \/>\nIm Falle der Nachbesserung \u00fcbernimmt die SIB-Engineering die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung tr\u00e4gt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis stehen.<br \/>\n7.2.8)<br \/>\nErgibt die \u00dcberpr\u00fcfung einer M\u00e4ngelanzeige, dass ein Gew\u00e4hrleistungsfall nicht vorliegt, ist die SIB-Engineering berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren, soweit es sich nicht um geringf\u00fcgige \u00c4nderungen handelte.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Schutz der Arbeitsergebnisse \/ Ver\u00f6ffentlichungen\/ Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter<\/h4>\n<p>8.1)<br \/>\nDie SIB-Engineering beh\u00e4lt an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierf\u00fcr geeignet sind - das Urheberrecht. Der Vertragspartner darf im Rahmen des Auftrages der Ingenieur-Leistung und sonstige Einzelheiten nur nach vollst\u00e4ndiger Zahlung der Verg\u00fctung und f\u00fcr den Zweck verwenden, f\u00fcr den es vereinbarungsgem\u00e4\u00df bestimmt ist. Die Ver\u00f6ffentlichung und Vervielf\u00e4ltigung von der Ingenieur-Leistung zu Werbe- und sonstigen Gesch\u00e4ftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bed\u00fcrfen der schriftlichen Einwilligung der SIB-Engineering. Die eventuelle weitere \u00dcberlassung von Softwareprogrammen und Daten erfolgt gem\u00e4\u00df den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den eventuellen entsprechenden Benutzerhandb\u00fcchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verf\u00fcgung stehen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Anwendungsbeschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Allgemeine Bestimmungen<\/h4>\n<p>9.1)<br \/>\nErf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand- soweit nach den gesetzlichen Regeln zul\u00e4ssig vereinbar - f\u00fcr alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Bremen.<br \/>\n9.2)<br \/>\nEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts.<br \/>\n9.3)<br \/>\nDie Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der SIB-Engineering mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der SIB-Engineering seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.<br \/>\n9.4)<br \/>\nSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder dieser Vertragstext eine Regelungsl\u00fccke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollst\u00e4ndigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder erg\u00e4nzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Please note that the Terms &amp; Conditions are available in German only. \u00a7 1 Geltungsbereich 1.1) Leistungen sowie sonstige rechtsgesch\u00e4ftliche Handlungen im gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr der SIB-Engineering GmbH \u2013 folgend \u201eSIB-Engineering\u201c genannt \u2013 erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":32,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-411","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v24.7 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Terms and Conditions - SIB-Engineering GmbH<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.sib-engineering.de\/en\/conditions\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Terms and Conditions - SIB-Engineering GmbH\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Please note that the Terms &amp; 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